Badegelegenheiten an Naturgewässern
Viele Kommunen betreiben Badegelegenheiten an natürlichen Gewässern wie z.B. Baggerseen, Waldseen und Flußbäder.
Oftmals besteht Unsicherheit über die zu erfüllenden Verkehrssicherungspflichten und Haftungsrisiken für den Betreiber. Handelt es sich um eine freie Badestelle oder um einen reguläres Naturbad?
Wir analsysieren und bewerten den Standort nach den gesetzlichen Regelungen, einschlägigen Richtlinien sowie den Bundes- und Landesgesetzen. Besonderes Augenmerk richten wir auf die Untersuchnung der Haftung des Betreibers und geben Hinweise und Empfehlungen für die Bewirtschaftung einschl. möglicher Alternativen.