Risikoanalysen und Verkehrssicherrungspflichten
Jeder Badbetreiber schafft eine öffentliche Gefahrenquelle und seine beauftragten Mitarbeiter haben für die Gäste und Mitarbeiter den sicheren Betrieb der Anlagen zu garantieren.
Auch wenn die Betriebsführung an die Mitarbeiter delegiert wurde , tragen die Führungskräfte persönlich die Haftungsverantwortung für eine sachgerechte Organisation.
Im Einzelnen:
Organisationspflichten (Aufbau- und Ablauforganisation, lückenlose und widerspruchsfreie Aufgabenverteilung)
Anweisungspflichten (sachgerechte Regelung aller Arbeitsabläufe)
Überwachungspflichten (Kontrolle der Mitarbeiter)
In einem Bäderbetrieb umfassen diese Pflichten eine Vielzahl von komplexen Themengebieten:
Von den Stellenbeschreibungen bis zum Notfallmanagement, von technischen Betriebsanweisungen zur Badewasseraufbereitung bis zur Aussprache eines Hausverbotes.
Unsere Unterstützung umfasst alle denkbaren Betriebsbereiche eines Bades: Badebetrieb, Saunabetrieb, Gastronomie, Spa & Wellness sowie Fitness und Sportanlagen
Unsere Berater untersuchen Ihr Bad systhematisch auf Risiken, zeigen Schwachstellen auf und entwicklen Vorschläge für eine gerichtsfeste Organisation. Selbstverständlich bieten wir Ihnen alle notwendigen Unterstützung zur Implementierung dieser Regelungen in den Betriebe einschl. der Mitarbeiterunterweisung.
Für zahlreiche Betreiber haben wir in diesem Rahmen unter anderem entwickelt:
• Risikoanalysen gem. DIN EN 15288 Teil 2
• Organisationsuntersuchungen zur Wasseraufsicht, Badaufsicht und Betriebsaufsicht
• spezielle Arbeitsanweisungen zu risikobelasteteten Betriebsbereichen
• Ermittlung des notwendigen Personalbedarfs zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
• badspezifische Betriebshandbücher
• Unterweisungshilfen für die Mitarbeiter